AGB zur Schubertcard

AGB zur Schubertcard

  1. EINLEITUNG
    Die Schubert Kino GmbH („Herausgeber“) Mehlplatz 2, 8010 Graz – betreibt die Schubertcard, welche ausschließlich im Schubertkino gilt.
  2. REGISTRIERUNG
    Zur Nutzung der Schubertcard ist es notwendig, sich im Schubertkino an der Kinokassa zu registrieren. Nach dem Abschluss der Registrierung wird die personalisierte Schubertcard im Schubertkino übergeben.
  3. SCHUTZ DER PERSÖNLICHEN DATEN
    Durch die Registrierung willigt der/die Nutzer*in ein, dass die von ihm/ihr bekanntgegebenen Daten und die Daten der über die Schubertcard abgewickelten Kinobesuche durch die Schubert Kino GmbH und die SiTec Computertechnik GmbH (FN 191871p) automationsunterstützt gesammelt, untereinander ausgetauscht und verarbeitet werden, wobei dies zum Zweck der Ausstellung der Schubertcard selbst, der Vertragsabwicklung, der Kundenbetreuung und zu Marketingzwecken wie der Information der Nutzer*innen über bestimmte Angebote und laufende Aktionen der Schubertcard erfolgt. Nutzer*innen können jederzeit ihr Einverständnis zum Erhalt elektronischer Werbenachrichten widerrufen.
    Die Bearbeitung und weitere Verwendung der eigenen persönlichen Daten kann jederzeit durch eine Verständigung an die E-Mail-Adresse: schubertcard@schubertkino.at oder per Post an Schubert Kino GmbH, Mehlplatz 2, 8010 Graz, widerrufen werden. Binnen einer Bearbeitungszeit von zehn Werktagen nach Erhalt des Widerrufs werden sämtliche persönlichen Daten im System gelöscht, wodurch jedoch die Schubertcard ihre Gültigkeit verliert. Zu beachten ist, dass das Guthaben zuerst verbraucht werden sollte. Eine Barauszahlung des restlichen Guthabens ist nicht möglich.
  4. VORTEILE DER SCHUBERTKARTE
    Nach vorangehender Aufladung mit einem Geldbetrag von mindestens € 30,00 ergeben sich folgende Vorteile für die Schubertcard Besitzer*innen:
  • Bargeldlose Zahlung von Kinokarten, inklusive der Inanspruchnahme eines Preisnachlasses gegenüber den regulären Kinokartenpreisen, wobei die Ermäßigung an der Kinokassa und auf der Webseite – www.schubertkino.at – ersichtlich und anwendbar ist. Das Recht auf den oben angeführten Preisnachlass beim Erwerb von Kinokarten haben nur jene Schubertcard Besitzer*innen, die unter Verwendung des zuvor auf die Schubertcard aufgeladenen Guthabens, ihre Kinokarten bezahlen.
  • Nach 9 Kinokarten, die mit der Schubertcard bezahlt wurden, ist die 10. Kinokarte gratis.
  • Schubertcard Besitzer*innen erhalten einen freien Kinoeintritt an ihrem Geburtstag.
  • Ist auf der Schubertcard nur noch ein Restbetrag, der zu niedrig für den Erwerb einer (ermäßigten) Kinokarte ist, kann die Differenz zum ermäßigten Kinokartenpreis aufgezahlt werden.
  • Informationen über die Höhe des geladenen Guthabens können jederzeit an der Kinokassa des Schubertkinos erfragt werden.
  1. WEITERE VEREINBARUNGEN
    Die Schubertcard Besitzer*innen haben die Schubertcard sorgfältig und ordnungsgemäß zu behandeln und zu verwahren. Im Falle eines Verlusts oder der Beschädigung einer Schubertcard, sind die Besitzer*innen verpflichtet, den Herausgeber schriftlich darüber in Kenntnis zu setzen, um die Karte sperren zu lassen und eine neue Karte ausstellen zu können. Die Besitzer*innen der Schubertcard haben jene Nachteile selbst zu tragen, die infolge des Verlusts oder der Beschädigung bis zum Moment der schriftlichen Meldung entstehen. Die neue Schubertcard wird mit dem zum Zeitpunkt der Meldung bestehenden Guthaben abzüglich eines pauschalen Bearbeitungsentgelts von € 5,00 aufgeladen und ist so lange gültig, wie die verlorene oder beschädigte Karte gültig gewesen wäre.
    Das Kinopersonal hat das Recht, aber nicht die Verpflichtung, Einsicht in einen Lichtbildausweis des Schubertcard Nutzers zu nehmen, um die Übereinstimmung der Identität zur an der Kinokasse vorgelegten Schubertcard, vorzunehmen.
    Es können pro Tag maximal 4 Kinokarten mit der Schubertcard erworben werden. Um die Schubertcard zur Inanspruchnahme von Vergünstigungen nutzen zu können, ist es notwendig, die Schubertcard vor Abschluss des Zahlungsvorgangs an der Kinokassa vorzuweisen, beziehungsweise bei einem online Kinokartenkauf vor Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ die für die Schubertcard vorgesehene Zahlungslösung auszuwählen. Eine nachträgliche Berücksichtigung von Umsätzen, die ohne ein Vorweisen der Schubertcard getätigt wurden, ist nicht möglich. Die mit der Schubertcard erhältliche Preisermäßigung der Kinotickets gilt für Spielfilme mit Normallänge, das sind jene mit einer Spieldauer bis zu 115 Minuten. Für längere Spielfilme (Spielfilme mit Überlänge) wird ein Zuschlag von € 1,00 hinzugerechnet. Für die Vorführung von 3D Filmen wird ein Zuschlag von € 2,50 eingehoben. Für Vorführungen mit Dolby Atmos wird ein Zuschlag von € 2,50 eingehoben.Folge dessen werden für folgende Vorführungen folgende Zuschläge eingehoben:
  • 3D und Überlänge € 3,50
  • 2D und Dolby Atmos € 2,50
  • 2D und Dolby Atmos und Überlänge € 4,50
  • 3D und Dolby Atmos € 4,00.
  • 3D und Dolby Atmos und Überlänge € 5,00
  1. ÄNDERUNG / BEENDIGUNG
    Der Herausgeber behält sich das Recht vor, die Bestimmungen dieser AGB zu ändern oder zu aktualisieren sowie die mit der Schubertcard verbundenen Preisermäßigungen anzupassen. Im Falle einer Änderung oder Aktualisierung dieser Bestimmungen, werden diese per E-Mail an die, von den Besitzer*innen, im Zug der Registrierung, beziehungsweise an die zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse, in den Aushängen an der Kinokassa und auf der Webseite www.schubertkino.at ab dem Tage des Inkrafttretens kundgetan.
    Im Falle einer für die Besitzer*innen nicht ausschließlich vorteilhaften Änderung der Geschäftsbedingungen sind die Besitzer*innen berechtigt, die Schubertcard beim nächsten Kinobesuch zurückzugeben und die Barauszahlung des sich auf der Schubertcard noch bestehenden Restguthabens zu begehren.
    Dem Schubertcard Kartenvertragsverhältnis liegt (mit der im folgenden Absatz behandelten Ausnahme betreffend dem aufgeladenen prepaid Guthaben) ein unbefristeter Vertrag zu Grunde, der sowohl von den Besitzer*innen der Schubertcard als auch vom Herausgeber, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zu jedem 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember eines jeden Jahres, ordentlich gekündigt werden kann. Die Kündigung durch die Besitzer*innen erfolgt per E-Mail an die E-Mail-Adresse schubertcard@schubertkino.at und jene des Herausgebers an die von den Besitzer*innen zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse. Die Gültigkeit der für die Einlösung eines aufgeladenen Geldbetrages nach Punkt 5. bestehende Frist wird dadurch nicht berührt. Die Einlösbarkeit des Guthabens zum Bezug ermäßigter Kinokarten endet – wie unter Punkt 5. vorgesehen – 18 Monate nach Ausgabe der Karte, ein zu diesem Zeitpunkt nicht verbrauchtes Restguthaben kann noch binnen weiterer fünf Jahre zum Bezug nicht ermäßigter Kinokarten verwendet werden.
  2.  GÜLTIGKEIT DER BESTIMMUNGEN
    Durch die Registrierung für den Erhalt einer personalisierten Schubertcard und den Gebrauch der Schubertcard wird dem Inhalt dieser AGBs zugestimmt. Der vollständige Text der aktuell gültigen AGBs zur Ausstellung und Benutzung der Schubertcard liegt auf Nachfrage an der Kinokassa auf und ist unter der Webseite www.schubertkino.at/schubertcard/ abrufbar.